Berlin-Mitte

Anwaltliche Beratung, Beratungshilfe

Eine einfache Beratung durch einen Rechtsanwalt genügt oft schon, um die Chancen und Risiken in einem Rechtsstreit, einem Bußgeldverfahren oder einem Strafverfahren abschätzen zu können.

Auch wenn die Kosten für eine anwaltliche Beratung nicht mehr gesetzlich geregelt sind, sind sie doch kalkulierbar. In unserer Kanzlei würden für eine Beratung folgende Kosten auf Sie zukommen:

Erstberatung (bis zu ca. 60 Minuten - je nach Umfang Ihrer Fragen, auch telefonisch *)
für Studenten, Arbeitsuchende etc. (mit Beratungshilfeschein!, s. unten):   10,00 €
für sonstige Geringverdiener (Nettogehalt bis 1.300 €) (mit Nachweis!):   60,00 €
für Normalverdiener, Selbstständige und Freiberufler, kleine Firmen etc.:   90,00 €
für mittelständische Unternehmen, öffentliche Auftraggeber etc.:   120,00 €
für rechtsschutzversicherte Ratsuchende:   150,00 €
anwaltliche Kurzberatung (bis zu 10 Minuten, persönlich / telefonisch *):    25,00 €

Falls es im Anschluss an die Beratung zu einer Beauftragung des Rechtsanwalts (Mandatserteilung) kommt, werden die vorstehenden Kosten auf die dann für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung entstehende Vergütung voll angerechnet. 19 % Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten.

* Bei einer telefonischen Beratung sollen die jeweiligen Kosten vorab überwiesen werden (Rechtsanwälte Kamrath & Säverin, Bankleitzahl und Kontonummer auf Nachfrage). Geben Sie bei Ihrer Überweisung ein selbst gewähltes Kennwort an und wählen Sie dann wochentags zwischen 10 und 18 Uhr direkt die Durchwahl zu Rechtsanwalt Klaus Säverin: 030-44013565.

Beratungshilfe

Vom Staat kann eine Beratungshilfe gewährt werden. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Genaueres teilen das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnorts oder jeder Rechtsanwalt mit.

Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind.

Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gestellt werden muss. Welches das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht ist, können Sie unter www.gerichte.org in Erfahrung bringen. Für einen schriftlichen Antrag ist ein besonderes Formular zu benutzen, das beim Amtsgericht erhältlich ist.

Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aus.

Mehr Informationen zu den Themen dieser Seite finden Sie unter: www.anwalt-berlin.de

 
Rechtsanwalt Klaus Säverin, Fachanwalt für Verkehrsrecht
KLAUS SÄVERIN
Rechtsanwalt · Fachanwalt
für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)

Fon: 030-44039523
Fax: 030-44039524
Auf Unfall vorbereitet sein!Bußgeld, BußgeldverfahrenStraftat, Strafverfahren
Wer zahlt nach dem Unfall?Körperverletzung, TötungKraftfahrzeugschäden
Anwaltliche BeratungStraf- und BußgeldsachenZivil-/VerwaltungsrechtssachenProzesskostenhilfe