
Jeder Rechtsstreit verursacht Kosten. Zwar hat der Gegner eines Rechtsstreits (z.B. der Schuldner einer Geldforderung) diese Kosten in der Regel zu ersetzen, dennoch verbleibt immer ein Restrisiko, die angefallenen Kosten nicht ersetzt zu bekommen (z.B., wenn der Gegner zahlungsunfähig wird).
Daher sollte man sich immer genau überlegen, ob man gewillt ist, dieses Kostenrisiko einzugehen. Dabei ist es gar nicht schwer, die Höhe des individuellen Kostenrisikos abzuschätzen. Wenn Sie sich nach einer anwaltlichen Beratung entschließen, uns auch mit Ihrer Vertretung bzw. Verteidigung zu beauftragen, müssen Sie jedoch unterscheiden zwischen Straf- und Bußgeldsachen einerseits und Zivil- und Verwaltungsrechtssachen andererseits. Die folgenden Ausführungen betreffen Zivil- und Verwaltungsrechtssachen. Beispiele dafür sehen Sie unten.
Bei der Vertretung in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen ist stets vom Gegenstandswert bzw. Streitwert auszugehen. Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich hier aus dem "Wert, der den Gegenstand des Verfahrens bildet". Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Kosten. Außerdem ist maßgebend, bis zu welcher Ebene eines Streits man bereit ist "zu kämpfen".
Manchmal reicht schon ein Gespräch des Rechtsanwalts mit dem Schuldner, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Manch einer zahlt dagegen erst, wenn der Mahnbescheid eines Amtsgerichts vorliegt. Es gibt aber auch Schuldner, die sich bis zur letzten Instanz streiten. Welche Art der Durchsetzung einer Forderung danach im Normalfall voraussichtlich zunächst "wie viel kostet", kann der Tabelle in www.anwalt-berlin.de entnommen werden.
