Berlin-Mitte

Zivil- und Verwaltungsrechtssachen

Jeder Rechtsstreit verursacht Kosten. Zwar hat der Gegner eines Rechtsstreits (z.B. der Schuldner einer Geldforderung) diese Kosten in der Regel zu ersetzen, dennoch verbleibt immer ein Restrisiko, die angefallenen Kosten nicht ersetzt zu bekommen (z.B., wenn der Gegner zahlungsunfähig wird).

Daher sollte man sich immer genau überlegen, ob man gewillt ist, dieses Kostenrisiko einzugehen. Dabei ist es gar nicht schwer, die Höhe des individuellen Kostenrisikos abzuschätzen. Wenn Sie sich nach einer anwaltlichen Beratung entschließen, uns auch mit Ihrer Vertretung bzw. Verteidigung zu beauftragen, müssen Sie jedoch unterscheiden zwischen Straf- und Bußgeldsachen einerseits und Zivil- und Verwaltungsrechtssachen andererseits. Die folgenden Ausführungen betreffen Zivil- und Verwaltungsrechtssachen. Beispiele dafür sehen Sie unten.

Bei der Vertretung in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen ist stets vom Gegenstandswert bzw. Streitwert auszugehen. Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich hier aus dem "Wert, der den Gegenstand des Verfahrens bildet". Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Kosten. Außerdem ist maßgebend, bis zu welcher Ebene eines Streits man bereit ist "zu kämpfen".

Manchmal reicht schon ein Gespräch des Rechtsanwalts mit dem Schuldner, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Manch einer zahlt dagegen erst, wenn der Mahnbescheid eines Amtsgerichts vorliegt. Es gibt aber auch Schuldner, die sich bis zur letzten Instanz streiten. Welche Art der Durchsetzung einer Forderung danach im Normalfall voraussichtlich zunächst "wie viel kostet", kann der Tabelle in www.anwalt-berlin.de entnommen werden.

Beispiele für Zivil- und Verwaltungsrechtssachen
ein Rechtsstreit über die Zahlung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall
die Durchsetzung von Schmerzensgeld aufgrund einer Körperverletzung
die Verteidigung gegen einen Gebührenbescheid wegen des Umsetzens eines Kfz
eine Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
 
Rechtsanwalt Klaus Säverin, Fachanwalt für Verkehrsrecht
KLAUS SÄVERIN
Rechtsanwalt · Fachanwalt
für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)

Fon: 030-44039523
Fax: 030-44039524
Gegenstandswert, Streitwert
In Zivil- oder Verwaltungs- rechtssachen ist die Höhe der anwaltlichen Vergütung abhängig von der Höhe des "Streitwerts der Sache". Dies ist in der Regel der Höhe nach der Geldbetrag, "um den es geht", also z.B. der geforderte Zahlbetrag. Bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Miete oder Unterhalt) ist dies in der Regel der Jahresbetrag der geforderten Leistung.
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