Berlin-Mitte

Schadensersatzansprüche bei Personenschaden

Die Schadenspositionen, die im Zusammenhang mit der Tötung oder Verletzung von Personen wichtig sind, sind die Arztkosten, die Heilbehandlungskosten, der Erwerbsausfall- bzw. Verdienstausfallschaden, das Schmerzensgeld, der Haushaltsführungsschaden, die Sterbekosten und die Hinterbliebenenrente.

Arztkosten und Heilbehandlungskosten

Selbstverständlich sind auch Arzt- und Heilbehandlungskosten in dem Maße zu ersetzen wie die übrigen Unfallschäden. Allerdings nur wenn Heilungskosten, Krankentransportkosten, Rentenansprüche wg. Erwerbsminderung oder -unfähigkeit usw. nicht von den Sozialversicherungen getragen werden, (etwa wenn Sie selbstständig tätig und/oder freiwillig oder gar nicht versichert sind) müssen Sie diese Schäden geltend machen.

Erwerbsausfall- bzw. Verdienstausfallschaden

Auch der durch Erwerbsunfähigkeit oder -minderung entstehende Schaden ist grundsätzlich ersatzfähig. Arbeitnehmer haben im Falle der Arbeitsunfähigkeit jedoch primär Anspruch auf Entgeltfortzahlung, so dass insoweit ein Schaden nicht beim Arbeitnehmer sondern beim Arbeitgeber entsteht. Wird der Geschädigte auf Grund der Gesundheitsverletzung dauerhaft erwerbsunfähig oder tritt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ein, dann hat er grundsätzlich Anspruch auf eine monatlich zu zahlenden Rente oder - in bestimmten Fällen - auf eine einmalige Abfindung. Auch Folgeschäden sind eingeschlossen. Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie selbstverständlich auch einen Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls.

Schmerzensgeld

Wegen der auf Grund eines Unfalls erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dies im Einzelfall ist, hängt von den konkreten Umständen des Falles ab.

Haushaltsführungsschaden

Haben sich Ehe- oder Lebenspartner so organisiert, dass einer von beiden den Haushalt überwiegend allein führt, während der oder die andere für voll berufstätig ist, so besteht - falls der den Haushalt führende Partner durch einen Unfall verletzt wird - Anspruch auf Ersatz der Kosten einer entsprechenden Ersatzkraft.

Sterbekosten, Hinterbliebenenrente

Wird bei einem Unfall eine Person getötet, so haben die Hinterbliebenen gegen den Unfallgegner Anspruch auf Unterhalt, falls der Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet war. Der Ehegatte und die Kinder haben dann regelmäßig Rentenansprüche, die von dem Alter, dem Beruf und dem damit verbundenen Einkommen, den Lebensumständen etc. des Verstorbenen abhängig sind. Darüber hinaus sind selbstverständlich die Kosten für ein angemessenes Begräbnis seitens des Versicherers zu ersetzen.

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Rechtsanwalt Klaus Säverin, Fachanwalt für Verkehrsrecht
KLAUS SÄVERIN
Rechtsanwalt · Fachanwalt
für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)

Fon: 030-44039523
Fax: 030-44039524
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Insbesondere dann, wenn Personen verletzt wurden, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts so früh wie möglich zu empfehlen. Diesen Rat sollten Sie unbedingt beachten, weil Sie insbesondere bei Personenschäden schnell mehrere Tausend Euro verschenken können!
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