Berlin-Mitte

Auf den Verkehrsunfall vorbereitet sein

Auf einen Verkehrsunfall sollten Sie vorbereitet sein, mindestens sollten Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Außerdem sollten Sie wissen, wie Sie sich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall am Unfallort zu verhalten haben.

Die richtigen Versicherungen

Vor allem, weil Verkehrsunfälle zu Schäden unvorhersehbaren Ausmaßes und insbesondere finanziellen Umfangs führen können, hat ausreichender Versicherungsschutz gerade im Straßenverkehr eine für Sie als Verkehrsteilnehmer eine existenzielle Bedeutung - selbst dann, wenn Sie "nur" als Fußgänger daran teilnehmen.

Folgende Versicherungen müssen, sollten oder können Sie haben, wenn Sie sich im Straßenverkehr bewegen.

  • Kfz-Haftpflicht-Versicherung (müssen Kfz-Halter haben)
  • Privathaftpflicht-Versicherung (sollten alle haben)
  • Teilkasko-Versicherung (können Sie haben)
  • Vollkasko-Versicherung (können Sie haben)
  • Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (sollten alle haben)
  • Kraftfahrtunfall-Versicherung (brauchen Sie nicht zu haben)

Verhalten am Unfallort

Nach einem Verkehrsunfall sind die ersten Minuten am Unfallort in jeder Hinsicht die alles entscheidenden Minuten. Es geht dabei nicht nur um die Versorgung von Verletzten, sondern es geht auch um die Sicherung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz! Daher sollten Sie am Unfallort diese Regeln unbedingt beachten:

  1. Halten Sie an, bzw. bleiben Sie stehen!
  2. Sichern Sie dann die Unfallstelle!
  3. Leisten Sie ggf. Erste Hilfe!
  4. Verständigen Sie so bald wie möglich die Polizei!
  5. Sichern Sie schnell Beweismittel!
  6. Notieren Sie die Personalien des Unfallgegners!

Was Sie am Unfallort nicht tun sollten

Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis. Sie haben eine Woche Zeit, die Versicherung zu informieren. Überlassen Sie niemand die sofortige Schadensregulierung! Nicht Ihrer Versicherung, nicht der gegnerischen Versicherung, nicht eilfertigen "Unfallhelfern", nicht Ihrer Werkstatt.

 
Rechtsanwalt Klaus Säverin, Fachanwalt für Verkehrsrecht
KLAUS SÄVERIN
Rechtsanwalt · Fachanwalt
für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg)

Fon: 030-44039523
Fax: 030-44039524
Hinweis
Ein Verbandskasten und ein Warndreieck muss in jedem Fahrzeug sein. Genauso wichtig ist es, für die Beweissicherung im Fahrzeug auch immer einen Fotoapparat und ein Formular des europaweit gültigen Unfallberichtes zu haben.
Aufgabe der Polizei
Die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort ist festzustellen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Polizei ist nicht für die Regulierung von Schadensersatzansprüchen zuständig!
Auf Unfall vorbereitet sein!Bußgeld, BußgeldverfahrenStraftat, Strafverfahren
Wer zahlt nach dem Unfall?Körperverletzung, TötungKraftfahrzeugschäden
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